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Privathaftpflicht inkl. Lehrer- & Erzieher Berufshaftpflicht

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Lehrer- & Erzieher Berufshaftpflicht

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(Sondernachlass bereits enthalten)

Wichtiger Hinweis: Im Antrag muss die Leistungsvariante
plus ausgewählt bleiben.

° Tarifvariantenübersicht
° Leistungsübersicht Zusatz Lehrer- & Erzieher
° Leistungsübersicht Privathaftpflicht
° Zusatzbausteine (Leistungserweiterungen)

Sicher im Berufsalltag

Als Lehrer oder Erzieher (auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst) sind Sie einem speziellen Berufs-Haftungsrisiko ausgesetzt: Sie haben die Aufsichtspflicht für Ihre Schüler oder Kinder – bei Ausflügen und Wandertagen, im Sportunterricht oder auf Klassenfahrt. Wenn etwas passiert, schützt Sie Ihre Lehrer bzw. Erzieher Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Konsequenzen Ihrer speziellen Haftung.

Starker Partner für Sie

Im Bereich der Privathaftpflichtversicherung sind die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Lehrer und Erzieher bereits enthalten, das heißt Sie zahlen keinen höheren Beitrag, auch dann nicht wenn zum Beispiel beide Partner dieses Risiko absichern wollen oder müssen.
Mit der Lehrer und Erzieher-Haftpflichtversicherung der Rhion können Sie ganz beruhigt Ihren Job machen. Sollten Ihre Schützlinge etwas anstellen, ist diese für Sie da. Und: Sie bringt Ihren bestehenden Versicherungsschutz immer auf den neuesten Stand. Sie erhalten automatisch verbesserte Leistungen – ohne einen Cent mehr zu bezahlen. Das gibt’s nur bei wenigen Versicherern im Markt!

Wichtiger Hinweis: Im Antrag muss die Leistungsvariante plus ausgewählt bleiben.

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° Tarifvariantenübersicht

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Tarifvarianten Übersicht

TIPP TIPP TIPP
Tarif

Singel Partner Familie
Dechungssumme

3Mio 5Mio 10Mio 20Mio 3Mio 5Mio 10Mio 20Mio 3Mio 5Mio 10Mio 20Mio
Jahresbeitrag incl. Versicherungs-
steuer

ohne
Selbsbeteiligung

54,01€ 58,31€ 64,73€ 71,86€ 65,20€ 70,41€ 78,16€ 86,75€ 78,24€ 84,49€ 93,79€ 104,10€
Jahresbeitrag incl. Versicherungs-
steuer

150€
Selbsbeteiligung

40,50€ 43,74€ 48,56€ 53,89€ 48,90€ 52,81€ 58,62€ 65,06€ 58,68€ 63,37€ 70,34€ 78,08€
Jahresbeitrag incl. Versicherungs-
steuer

500€
Selbsbeteiligung

27,01€ 29,16€ 32,37€ 35,93€ 32,60€ 35,21€ 39,08€ 43,37€ 39,12€ 42,24€ 46,89€ 52,05€
Tarif Erläuterung Single: Bei Vereinbarung
des Single-Tarifes gilt:

Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson. Die Mitversicherung von Ehegatten, Partnern, Kindern und Angehörigen ist im Single-Tarif nicht möglich.
888888888888888888888888888888

Partner: Bei Vereinbarung des Partner-Tarifes gilt:

Der Versicherungsschutz bezieht
sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seines Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder des in in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners. Die Mitversicherung von Kindern und Angehörigen ist im Partner-Tarif nicht möglich.

Familie: Bei Vereinbarung
des Familien-Tarifes gilt:

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seines Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder des in in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners. Des weiteren sind im Familien-Tarif Kinder und Angehörige mitversichert.

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(Sondernachlass bereits enthalten)

Wichtiger Hinweis: Im Antrag muss die Leistungsvariante plus ausgewählt bleiben.

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Zusatzdeckung für Lehrer und Erzieher

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
- Beamteter oder angestellter Lehrer bzw. Erzieher im öffentlichen Dienst
- freiberuflicher Lehrer/Erzieher, der allein unterrichtet und nicht Inhaber besonderer Unterrichtsräume, Plätze oder Fahrzeuge ist

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
- aus der Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen)
- aus der Leitung und/oder der Beaufsichtigung von Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr.
- aus der Erteilung von Nachhilfestunden
- aus der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist.

Mitversichert aus der Haftplicht
- sind Schäden aus dem Schlüsselverlust
- sind Personenschäden, bei denen es sich um Dienst- oder Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb der Schule oder Dienststelle gemäß den beamtenrechtlichen Bestimmungen oder gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt
- sind Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Kindern, Schülern, Lernenden und Studierenden.

Nicht versichert ist die Haftpflicht
- aus Forschungs- und Gutachtertätigkeit
- Ausgeschlossen sind bei beamteten und angestellten Lehrern bzw. Erziehern im öffentlichen Dienst Haftpflichtansprüche wegen Schäden am Eigentum der Schule oder Dienststelle oder an von Dritten für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

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(Sondernachlass bereits enthalten)

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Folgende Zusatzleistungen können optional gewählt werden:

Opferschutz

- Versicherte Person wird Opfer einer Gewalttat
- Leistung gemäß Opferentschädigungsgesetz
- Max. 50.000 Euro Entschädigung
- Leistungsvoraussetzung: ein Bewilligungsbescheid

Rechtschutzversicherung zur Forderungsausfalldeckung

- Kostenerstattung zur gerichtlichen Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches
- Leistungsvoraussetzung:
- Versicherungsschutz über Forderungsausfalldeckung PHV
- Streitwert mind. 1.000 Euro
- Versicherungssumme: 250.000 Euro

Summen – und Konditionsdifferenzdeckung

Differenz zwischen
- Versicherungssumme
- Deckungsumfang
eines Grundvertrages bei einem anderen VR und unserer Plus Deckung
- Laufzeit max. 1 Jahr
- Auf den Tarifbeitrag wird ein Rabatt von 75 % gewährt.

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(Sondernachlass bereits enthalten)

Wichtiger Hinweis: Im Antrag muss die Leistungsvariante plus ausgewählt bleiben.
 
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Leistungsübersicht

I. Single-Tarif

1 Versicherungsnehmer (VN)

Ja
2. Einschluss von im Haushalt beschäftigten Personen (auch Au-pair-Haushaltshilfen, Pfleger)

Ja
II. zusätzlich im Partner-Tarif

3. Ehegatte oder Lebenspartner des VN

Ja
4. übergangsfähige Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer von Sozialversicherungsträgern und privaten Krankenversicherungsträgern, Sozial- hilfeträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden einer mitversicherten Person

Ja
III. zusätzlich im Familien-Tarif

5. unverheiratete Kinder des/der VN und seines/r Ehegatten/in bzw. Lebenspartners/in:

Ja
a) volljährige Kinder bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres, sofern kein eigenes Einkommen erzielt wird

Ja
b) Nachversicherungsschutz für mitversicherte volljährige Kinder von bis zu 12 Monaten ab Erzielung eines eigenen Einkommens

Ja
c) behinderte volljährige Kinder die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben oder in einem Behindertenheim untergebracht sind geistig und körperlich behindert
d) Teilnahme der Kinder an Betriebspraktika und Ferienjobs (Haftpflicht wegen unmittelbar dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen zugefügter Sachschäden) bis zu einer Entschädigungsgrenze von

5.000 €
6. Eltern, Großeltern oder Enkel, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben oder in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht sind

Ja
7. Nachversicherungsschutz für 12 Monate bei Ausscheiden Mitversicherter

Ja
Eigentum und Miete

8. Eigentum und Miete

Ja
a) eines Einfamilienhauses, von Wohnungen (auch Ferienwohnungen), eines Wochenend-/Ferienhauses im Inland (ohne Vermietung), einschl. der auf dem Grundstück befindlichen Garagen, Gärten, Pools oder Teiche sowie als Inhaber eines Schrebergartens einschließlich Streu- und Reinigungspflicht

Ja
b) eines Zweifamilienhauses

Ja
9. Eigentum eines Mehrfamilienhauses als Generationenhaus

Ja
10. Eigentum eines unbebauten Grundstückes bis 10.000 qm

Ja
11 . Baumaßnahmen bis zu einer Bausumme von

350.000 €
12. Besitz und Gebrauch von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 15kWp

mit Einspeisungs- risiko
Eigentum von Immobilien im europäischen Ausland (ohne Vermietung)

14. Regressverzicht bei Rückgriffsansprüchen auf Familienangehörige nach einer

Ja
15. Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden

Ja
16. Mietsachschäden an Mobiliar in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen

Ja
17. Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten, unentgeltlich überlassenen beweglichen Sachen (ohne Begrenzung der Leihdauer) bei einem Selbstbehalt von 150 Euro bis

10.000 €
Vermietung

18. Vermietung von nachfolgenden Wohnungen, Räumen, Garagen im Inland: auch zur Gewerblichen Nutzung
a) bis zu fünf einzeln vermieteten Räumen

Ja
b) bis zu drei Wohnungen (Einlieger-, Ferien- oder Eigentumswohnungen)

Ja
c) Vermietung von bis zu 6 Ferienzimmern ohne Ausschank nach dem Gaststättengesetz

Ja
d) Vermietung von bis zu sechs Garagen und Stellplätzen

Ja
Freizeit

19. Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, auch nicht versicherungspflichtigen Elektrofahrrädern inklusive Teilnahme an Radrennen

Ja
20. Ausübung von Sport (außer Jagd sowie Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie Training hierzu)

Ja
21 Erlaubter Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition zu privaten Zwecken

Ja
22. Flugmodelle, unbemannte Ballone und Flugdrachen bis 5 kg Fluggewicht, ohne Motor oder Treibsätze, trotz zwischenzeitlicher Versicherungspflicht

Ja
Beruf und sonstige Tätigkeiten

Ja
23. Tätigkeit als Tagesmutter/-vater Beaufsichtigung von max. 5 Kindern

Ja
24. Mitversicherung von nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 Euro

Ja
25. ehrenamtliche Tätigkeit

Ja
26. Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer/Vormund

Ja
27. Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers

Ja
28. Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen (Sachschäden) bei einem Selbstbehalt von 150 Euro

5.000 €
29. Zusatzrisiko Berufshaftpflicht für Lehrer und Erzieher (auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst)

Ja
30. Zusatzrisiko Diensthaftpflicht Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst

Ja
Besitz und Gebrauch von Fahrzeugen und Geräten
31 . eigene und fremde Kite-Sailing-Geräte, solange der benötigte Drachen bzw. Schirm nicht in Höhen von mehr als 30 Metern über Grund oder Wasser betrieben werden kann

Ja
32. eigene und fremde Segelfahrzeuge (z. B. Strandgleiter), jedoch keine Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeuge

Ja
33. motorgetriebene Krankenfahrstühle, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind

Ja
34. motorgetriebene Golfwagen bis 30 km(h (nicht versicherungspflichtig)

Ja
35. auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz und Anhänger

Ja
36. Kraftfahrzeuge bis 6 km/h (auch Kranken- oder Elektrorollstühle)

Ja
37. selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h (auch Aufsitzrasenmäher)

Ja
38. nicht versicherungspflichtige Anhänger

Ja
39. ferngelenkte Land-Modellfahrzeuge

Ja
40. Be- und Entladeschäden bei einem Selbstbehalt von 100 Euro

2.500 €
41 . Betankungsschäden an fremden Kraftfahrzeugen bei einem Selbstbehalt von 100 Euro

1.000 €
42. Rabattausgleich (Vollkasko) bei Schäden an fremden Kraftfahrzeugen bei einem Selbstbehalt von 100 Euro

1.000 €
43. gemietete Kraftfahrzeuge in Europa (Mallorca-Deckung)

Ja
44. eigene und fremde Surfbretter, Ruder- und Paddelboote sowie fremde Segel- boote (jeweils ohne Motor)

Ja
45 gelegentlicher Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, sofern keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist

Ja
46. ferngelenkte Wasser-Modellfahrzeuge

Ja
47. eigene Segelboote bis 20 qm Segelfläche (mit und ohne Hilfsmotor)

Ja
Tiere
48. Halten und Hüten zahmer Haustiere (außer Hunde, Rinder, Pferde und sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere) zu privaten Zwecken

Ja
49, Hüten fremder Hunde (nicht gewerbsmäßig)

Ja
50. Halten und Hüten eines Blindenhundes

Ja
51. Hüten fremder Pferde (nicht gewerbsmäßig)

Ja
52. Reiten fremder Pferde zu privaten Zwecken

Ja
53. Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken

Ja
54 Halten und Hüten wilder Tiere im eigenen Haushalt

Ja
55. Rettungs- und Bergungskosten für versicherte Tiere

2.500 €
Vorübergehender Auslandsaufenthalt

56. a) in EU-Staaten

unbegrenzt
b) in sonstigen Ländern

bis zu 5 Jahre
57. vorübergehende Benutzung (Miete) eines Einfamilien- Wochenendhauses oder von Wohnungen im Ausland

Ja
58. Kaution bei Schäden innerhalb der Europäischen Union

100.000 €
Gewässerschäden

59. Gewässerschäden - außer Anlagenrisiko (Gewässerschaden-Restrisiko)

Ja
60. Anlagenrisiko für Kleingebinde mit einem Einzelfassungsvermögen bis 100 l/kg und Gesamtfassungsvermögen bis 1000 l/kg bis zu einer Einheitsversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von

3.000.000 €
61. Anlagenrisiko für einen Heizöltank in einer mitversicherten lmmobilie bis zu einer Einheitsversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von

3.000.000 €
62. privat genutzte Abwassergrube ausschließlich für häusliche Abwässer ohne Einleitung in ein Gewässer

3.000.000 €
63. Schäden an eigenen unbeweglichen Sachen durch Ölaustritt (gilt nicht bei Schäden durch höhere Gewalt) bis zu einer Einheitsversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von

3.000.000 €
Öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)

64. Versicherungsschutz für Umweitschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens jedoch bis

3.000.000 €
Sonstiges

65. Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger

1.000.000 €
66. Vermögensschäden

Ja
67. Verlust fremder Schlüssel - auch Codekarten (nicht jedoch aus dem Verlust von Tresorschlüsseln), die sich aus folgenden Gründen im Gewahrsam der Versicherten befinden:

Ja
a) ausschließlich zu privaten Zwecken

Ja
b) zu gewerblichen, dienstlichen oder amtlichen Zwecken (auch Vereinsschlüssel)

50.000 €
68. Bei Sondereigentümern von Wohnungen: Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, auch wenn sie durch das Abhandenkommen eines eigenen Schlüssels verursacht werden, abzüglich des Anteils der Kosten, der dem Miteigentumsanteil des Sondereigentümers entspricht bis

Ja
69. Forderungsausfallversicherung ab einer Schadenhöhe von mindestens 1.000 Euro

Ja
70. Forderungsausfallversicherung bei Schäden durch Hunde oder Pferde ab einer Schadenhöhe von 1.000 Euro

Ja
71 . Forderungsausfallversicherung bei Schäden durch Kfz ab einer Schadenhöhe von 1.000 Euro

Ja
72. Schäden durch Gefälligkeitshandlungen

100.000 €

73. Schäden durch nicht deliktfähige Personen bei einem Selbstbehalt von 150 Euro bis
a) Personenschäden

Ja
b) Sach- und Vermögensschäden

100.000 €
74. Verzicht auf Abzug Zeitwert zu Neuwert bei Schäden bis 250 Euro

Ja
75. Erhöhung der Vorsorgeversicherung bis zu einer Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden von maximal

3.000.000 €
76. Haftpflichtansprüche aus Benachteiligungen (AGG)

Ja
77. Leistungsgarantie Mindeststandard Arbeitskreis Beratungsprozesse

Ja
78. Updategarantie Ja
79. Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen des Verbandes

Ja
80. Verzicht auf Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung

Ja
81 Beitragsbefreiungen bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers

Ja
82. Home- Service

Ja
Versicherungsschutz besteht auch für nachfolgende Tatbestände, ohne dass sie ausdrücklich in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung aufgeführt sind. Versicherungsschutz besteht auf der Grundlage der dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen.

83. Teilnahme am fachpraktischen Unterricht einschließlich Laborarbeiten

Ja
84. Allmählichkeitsschäden

Ja
85. Schäden als Pkw-Mitfahrer (nicht Eigentümer, Halter) beim Öffnen der Kfz-Tür

Ja

Die Produktbeschreibungen beziehen sich auf die jeweiligen Bedingungen und sind stark verkürzt wiedergegeben.
Maßgebend ist auschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingung.

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